Kredit-Angebote ohne Effektivzins

Ein recht sicheres Anzeichen für ein undurchsichtiges und damit unseriöses Kreditangebot ist die fehlende Angabe des effektiven Jahreszinssatzes. Entweder wird im Angebot nur der Nominative Jahreszinssatz oder gar kein Zinssatz angegeben. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 ist es aber Pflicht, den Effektivzins anzugeben (§ 6 PAngV). Zudem muss neben dem Effektivzins auch der der Sollzins (Nominalzins) und der sogenannte Zweidrittelzins mit angegeben werden, um die Kostenaufstellung für den Kreditnehmer transparent zu machen. Der Effektivzins (Effektiver Zins auf Jahresbasis) beinhaltet die gesamten Kreditkosten (Kreditzinsen und einmalige Kreditkosten). Welche Kosten in den Effektivzins einzurechnen sind, ist vom Gesetzgeber genau festgelegt, ein Kreditnehmer erhält so ein genaues Bild über die Gesamtkosten und hat dadurch eine sehr gute Möglichkeit Kreditangebote miteinander zu vergleichen.

Halten Sie Abstand von Kreditangeboten ohne ausgewiesenen Effektivzins.

Hinweis: Die Angabe des Effektiven Jahreszinses bei Kreditangeboten ist gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt in § 6 PAngV (Preisangabenverordnung) Absatz 1. Der Effektive Jahreszins muss die Gesamtkosten des Kredites enthalten. Kosten für z.B. Kontoführungsgebühren oder eine Restschuldversicherung müssen nicht ausgewiesen werden.

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Tipp: Sie erhöhen die Chance auf eine Kreditzusage, wenn Sie parallel bei mehreren Kreditinstituten anfragen.